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Das erste Mal - Druckversion

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Das erste Mal - HolliN - 09-05-2008

Hi Fäns,



es heißt ja immer, das erste Mal sei das schönste. Nun ja, es gibt schönere Dinge.

Hatte im Februar einen wie ich vermute schönen BWM Faller ersteigert, bezahlt, angemahnt, bei ebay angemahnt, Telefonnr. rausgesucht und niemanden gefunden, gewartet usw. Alles Flitzkacke im Ergebnis.

Jetzt habe ich online Anzeige erstattet, nachdem ein anderer Negativbewerter dieses Anbieters mir gesagt hatte, dass genau das hilft.

Strafanzeige hat folgenden Vorteil: man hat keine Anwaltskosten und dem Betrüger tuts wohl weh. Wer mich kennt, ich hab Elfengeduld, und das ist nach gut 560 Deals eben der erste Komplettreinfall. Aber eben nicht schmerzlos.

Privatklagen kosten nur Kohle und Zeit. Das Risiko ist mir für 40E denn doch zu groß und aufwändig.

Jetzt will ich einfach mal erleben, was da passiert.



Denjenigen publik zu machen lohnt m.E. nicht, weiß auch nicht, ob das hier in Ordnung wäre. Ist auf ebay ohnehin an den vielen Negativbewertungen inzwischen auszumachen.



Anzeige erstatten geht auf jeden Fall bei der Polizei im Internet online, hätt´ ich von denen zunächst gar nicht vermutet, dachte erst an meterlange Papierstreifen, die mühevoll mit Schreibmaschine und Kohledurchschlagpapier per Einfingersuchsystem behackt werden.

Aber da tu ich denen wohl Unrecht.

Wie gesagt, bin mal gespannt, ob sowas besser durchgeht als die unseelige Abmahnerei wegen Hühnerkacke.



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Holger


Das erste Mal - HolliN - 29-05-2008

wie sowas weitergehen kann:



Habe von ebay eine Mitteilung bekommen, dass ich meine Unterlagen und Kontoauszug denen senden soll, weil sich der Verkäufer ja nicht mehr meldet. Abzüglich einer Bearbeitungsgebühr kann ich dann wahrscheinlich von ebay einen Betrag von gut 9 Euro erstattet bekommen. Mal sehen.



Polizei: das dauert ne ganze Weile. Geht erst mal an die Staatsanwaltschaft Stuttgart, dann nach Köln. Besser ist es natürlich, wenn sich gleich mehrere Leute zu einer Sammelanklage zusammentun. Dann ist eine Ablehnung wg. "Geringfügigkeit" weniger wahrscheinlich.



Komisch, wenn jemand Kaffee in Holland ersteigert, und dann vergisst 50ct an den Zoll zu überweisen, kann das rigoros als Straftat verfolgt werden.

Wenn in Zukunft jede Menge Leute den freien Handel torpedieren und damit ggf. ganz herunterziehen interessiert das unsere Rechtssprecher unter Umständen nicht? Obwohl der gesellschaftliche Schaden viel größer ist.



Da bin ich mal gespannt.



Holger