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Bestellung in den USA - Zoll?
#1
hm.



hier sind ja auch einige, die ihre ware direkt in den staaten bestellen.





wie sieht das mit zollgebühren aus?



könnt ihr mir mal ein beispiel von eurer letzten bestellung machen...?



danke!



gruß asterix
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#2
Hallo Asterix,



das Thema hattest Du ja schon mal aufgegriffen. Bemühe doch einmal die Suchfunktion Import.

Dein Friedrich

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#3
jaja, geb ich dir schon recht, aber da kommt nicht wirklich was bei rum.



mich würde interessieren, wie das MOMENTAN so aussieht.



gruß asterix
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#4
Hallo Asterix,



ich hatte mich schon mal beim Zoll über das Thema Import informiert, hier die wesentlichen Inhalte der Antwort vom Zollcenter (Stand: 08/2005):





Zitat:Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in das Zollgebiet der Gemeinschaft sind grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten.

Die Höhe des Einfuhrzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer des „Harmonisierten Systems“ (HS-Code) ein Produkt zugeordnet wird. Sie können die Einordnung in den Zolltarif und Ermittlung des Zollsatzes anhand der nachstehenden Ausführungen selbstständig durchführen/nachvollziehen.



elektrische Auto-Rennspiele, die den Charakter von Gesellschaftsspielen haben Code-Warennummer: 9504 9010 00 0, Drittlandszollsatz (gültig u.a. für USA): frei



Bei der Einfuhrzollabfertigung in Deutschland wird die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 16% erhoben.



Die Abgabensätze sind von der Warenart abhängig. Ob die Einfuhr für private oder gewerbliche Zwecke erfolgt, die Ware neu oder gebraucht ist, hat grundsätzlich keine Auswirkung auf die Höhe der Abgabensätze.



Die Europäische Kommission bietet einen kostenfreien Zugriff u.a. auf den Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften (TARIC) an (Java- bzw. Javascript – Tauglichkeit des PC ist erforderlich).

Dieser Zugang zum Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften wird u.a. über die Startseite unserer Homepage [url="http://www.zoll.de/"][url="http://www.zoll.de/"][url="http://www.zoll.de/"]http://www.zoll.de/[/url][/url][/url] Stichwort: Zoll interaktiv Zolltarif (TARIC) ermöglicht.

Über die Funktion "Blättern" können Sie im TARIC, nach Auswahl des Ursprungslandes, die Warennummer/n bestimmen und den Zollsatz für die Ware/n

ermitteln.

Hilfreich bei der Einordnung der Waren ist auch die Funktion „Freitextsuche“, die unter der angegebenen Internetanschrift auf der Seite TARIC-Abfrage (unten) angeboten wird.

Hier können Sie mit Angabe eines Wortes den Einstieg hinsichtlich der Einreihung in den Zolltarif vornehmen und sich dann unter Auswahl verschiedener angebotener Angaben zur Warennummer und den Zollsätzen sowie ggf. den Handelsbeschränkungen durchklicken.



Rechtsgrundlagen für die Abwicklung der Warenbewegungen im Postverkehr sind Artikel 27 bis 31 der Verordnung/EWG Nr. 918/83 sowie die Verordnung über die

Einfuhrabgabenfreiheit von Waren in Sendungen von Privatpersonen an Privatpersonen vom 11.01.1979 (BGBl. I S. 73) –mehrfach geändert-. Erfolgt die Einfuhr der Waren im Postverkehr, kommen nachstehende Bestimmungen (und Freibetragsgrenzen) zur Anwendung:



1.) Sendungen mit einem Wert von bis zu 22 Euro sind von der „Beförderungspflicht“ befreit. Wenn keine Verbote und Beschränkungen zu beachten sind, darf das Päckchen durch die Post oder durch den Kurierdienst direkt zugestellt werden. Einfuhrabgaben werden dann nicht erhoben.

Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Postsendungen (auch kommerzielle Sendungen) mit Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei.

Lediglich bestimmte Waren (Alkoholische Erzeugnisse, Parfums, Toilettewasser, Tabak und Tabakwaren) sind von der Abgabenfreiheit ausgeschlossen. Für die Feststellung, ob Frei- bzw. Wertgrenzen (22 Euro) eingehalten worden sind, ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer maßgebend. Hinzurechnungen und Abzüge (z.B. Beförderungskosten, ausländische Umsatzsteuer) erfolgen nicht.



2.) gewerbliche Sendungen Unabhängig vom Wert der Sendung sind solche Waren, die zur gewerblichen Verwendung oder zum Handel bestimmt sind bzw. gegen Entgelt geliefert werden, immer anzumelden. Es wird ebenfalls keine Abgabenfreiheit gewährt, wenn die Menge der eingeführten Ware Anlass zur Vermutung gibt, dass die Einfuhr aus gewerblichen Gründen erfolgt.

Beim Kauf der Ware von einem Händler (gleiches gilt beim Kauf von einer Privatperson), auch per Internet - handelt es sich um eine gewerbliche Sendung (2.), da die Lieferung gegen Entrichtung eines Entgeltes erfolgt. Es ist daher bei der Einfuhr der Ware Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten (Ausnahme 1.) Wertgrenze 22,-- Euro!).



Die Einfuhrabgaben für zollfreie Waren werden, vereinfacht dargestellt, wie folgt berechnet:

Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender (den Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen: [url="http://www.zoll.de/"][url="http://www.zoll.de/"][url="http://www.zoll.de/"]http://www.zoll.de/[/url][/url][/url] dann in der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen)

+    Kosten  (insbesondere Porto/Fracht/Versicherung)

=    Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz

=    Einfuhrumsatzsteuer



Nachstehend habe ich den Ablauf der Einfuhrabfertigung einer Postsendung für Sie skizziert:

Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche Waren (ggf. Code-Warennummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der gezahlte oder zu zahlende Preis für diese Waren ist.

Der Wert der auf der Zollinhaltserklärung anzugeben ist, ist der gleiche wie der auf der Rechnung ausgewiesene zu zahlende Betrag.

Zudem muss die Rechnung der Sendung beigefügt werden. Sofern alle zur Erfüllung der Förmlichkeiten der Einfuhrzollabfertigung benötigten Unterlagen (Angaben über die Ware, den Warenwert etc.) vorliegen und der Empfänger der Postsendung nichts anderes bestimmt hat, vertritt die Deutsche Post AG den Empfänger automatisch bei der Erfüllung aller Zollförmlichkeiten (§ 5 Abs. 2 ZollVG).

Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland nach meinen Informationen ausschließlich über das Hauptzollamt Frankfurt am Main – Flughafen in die Europäische Gemeinschaft eingeführt, durch die Post der Zollstelle dort gestellt und regelmäßig auch angemeldet und in den freien Verkehr überführt.

Der Zeitpunkt der Gestellung der Ware beim Zoll obliegt der Post bzw. dem Kurierdienst. Die reine Zollabfertigung selbst dauert normalerweise ca. 1-2 Tage (an Weihnachten, Ostern oder Pfingsten kann es etwas länger dauern).

Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Eingangsabgaben und holt sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des Zollbescheides vom Empfänger zurück. In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für den Warenempfänger zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post benachrichtigt diesen entsprechend und fordert ihn auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt vorzunehmen.

Kurierdienste wickeln entsprechende Sendungen nach meinen Informationen nach dem gleichen Schema ab. Allerdings werden hier zum Teil andere Flughäfen benutzt. Von der Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers sehen die Kurierdienste üblicherweise ab. Unklarheiten werden mit dem Warenempfänger geklärt; die Sendung wird anschließend am (Flughafen-) Zollamt durch den Kurierdienst abgewickelt.



Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer Homepage www.zoll.de hinweisen, die zum Thema Zoll einige Informationen bietet.



Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.



Mit freundlichen Grüßen



Im Auftrag





++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Zoll – Infocenter Frankfurt am Main

Hansaallee 141

60320 Frankfurt am Main

Tel.: +49 (0) 69-469976-00

Fax: +49 (0) 69-469976-99

E-Mail: info@zoll-infocenter.de

Internet: [url="http://www.zoll.de"][url="http://www.zoll.de"][url="http://www.zoll.de"]http://www.zoll.de[/url][/url][/url]

Sie erreichen das Zoll-Infocenter

Montag – Donnerstag 07:00 – 17:00 Uhr

Freitag 07:00 – 16:00 Uhr

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++



Ich hoffe, dass hilft Dir ein bischen weiter.



Gruss



jasonj
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#5
jau.



soll doch heißen, kostet keinen zoll.



das wollte ich hören!



gruß asterix
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#6
praktisches Beispiel:

von privat für 60,31€ diecast hot wheels in usa gekauft. paket vom zoll abgefangen und geöffnet, warenwert und/oder rechnung eingefordert. zu zahlende gesamtgebühr: 9,65€. zahlung mittlerweile nicht mehr vorort, sondern per überweisung möglich.



guter service vom zoll...... jep.



hanns
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#7
[quote name='hannsst' date='30.08.2005 - 16:42']praktisches Beispiel:

von privat für 60,31€ diecast hot wheels in usa gekauft. paket vom zoll abgefangen und geöffnet, warenwert und/oder rechnung eingefordert. zu zahlende gesamtgebühr: 9,65€. zahlung mittlerweile nicht mehr vorort, sondern per überweisung möglich.



guter service vom zoll...... jep.



hanns

[right][post="3609"]<{POST_SNAPBACK}>[/post][/right][/quote]

Ich habe bis jetzt noch bei keinem Kauf aus den USA Zoll zahlen müssen, waren immer relativ kleine Verpackungen.
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#8
Ich habe mal 4 Slotcars in USA gekauft trotz kleiner Verpackung mußte ich Zoll auf die Ware , sowie auf das Porto bezahlen.

War aber noch zu der guten alten D-Mark Zeit die Autos hatten einen Wert von ca.80DM
Geht nicht, gibts, nicht

Schöne Grüße
Lothar
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#9
Zitat:elektrische Auto-Rennspiele, die den Charakter von Gesellschaftsspielen haben Code-Warennummer: 9504 9010 00 0, Drittlandszollsatz (gültig u.a. für USA): frei



Bei der Einfuhrzollabfertigung in Deutschland wird die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 16% erhoben



Es scheint noch so wie immer zu sein: Ob's einen "erwischt" oder nicht bleibt dem Zufall überlassen. Die generelle Rechtslage hat jasonj ja oben beschrieben, so kenne ich das auch. Und warum unter 22 Euro (die Regelung spricht übrigens offiziell von Ecu, wie schreibt man das?!?) das Porto nicht verzollt werden muss konnte mir bisher auch keiner erklären.

Wichtig in jedem Fall: Rechne für Dich im Kopf die 16% gleich drauf, dann gibts nachher keine bösen Überraschungen. Und: Schreib die Warennummer ab, und bestehe beim Zoll darauf, dass es sich garantiert um "Auto-Rennspiele, die den Charakter von Gesellschaftsspielen haben" handelt, sonst finden die auch manch mal eine andere Rubrik, dann sind nochmal 5% extra fällig.........



Micha
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#10
Zoll, also da hab ich auch schon so meine Erfahrungen.

Hier z.B. Persönliche Auskünfte vom Zoll in Winnenden (bei Stuttgart) vorort:

Private Sendungen frei bis 40 Euro, geschäftliche, und dazu gehören ebay Ersteigerungen bis 20 Euro. Die Kacke am Anfang meiner Zollgeschichten war, dass ich dort hinfahren musste und meinen Kram abholen. Papiere für meine Sendung hatte ich nicht. Beim ersten Mal haben sie meinen Angaben vertraut und z.B: von RRR pauschale Sätze pro Auto gegeben, das war recht fair, aber ein ewiges Getue "ich wickel 40 Tonnen Stahl schneller ab als den Kleinkram"...

Beim zweiten Mal war ein junger dran, der wollte mich nicht gehen lassen ohne Belege, da bin ich halt bei ihm in mein ebay rein, sonst hätte das ewig gedauert. Und wegen der 2Maakfuffzich mach ich dann auch nicht rum. Die Absender haben halt nie eine Rechnung beigelegt.

Jetzt zu den Sätzen: die Mehrwertsteuer ist klar, aber der Zoll variiert von nix bis über 0,9% zu 16% Strafzoll (nicht wegen Dir, aber wg. USA) je nachdem, wie unsere Staaten mal grade wieder zueinander stehen. (Stahlstreit, Kohlrouladenkriege u.ä.)

Inzwischen hat der Zoll bei mir auch akzeptiert, wenn ich "Rechnungen" oder ähnl. zusammen mit Internetquellen per Fax rüberschicke, die Zollgebühren dann überweise und der Zoll schickt es dann per Post weiter.

Oft reicht auch eine Überweisungskopie.

Meine Erfahrung: wenn ich Sachen aus USA über versichert und registriert schicken lasse, dann fischen die mir jedesmal beim Zoll die Sachen raus. Als unversichertes, kleines Muckelpäckchen kommt es fast immer durch. (Risikorechnung machen, nicht bei besonderen Schätzchen). Normalerweise lasse ich Bestellungen von JAG oder anderen Firmen nicht zu mir, sondern zu meinem Freund in USA schicken, und von dort aus zu mir schicken, bzw. zu einem Freund, weil die mich wohl seit dem ersten Mal auf ner schwarzen Liste haben.

Aber: wegen ein paar Dollar mehr nur keine überflüssigen Umstände machen.

Hoffe, das hilft was [Bild: ninja.gif]

Holger
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#11
Hallo Leute

habe in einem anderen Forum das Entdeckt



Zitat:[url="http://www.zoll.de/a0_aktuelles/azr_kleinsendungen/index.html"]http://www.zoll.de/a0_aktuelles/azr_kleins...ngen/index.html[/url]



Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen



Mit Verordnung (EG) Nr. 274/2008 - veröffentlicht im ABl. (EU) Nr. L 85 vom 27. März 2008 - wurde unter anderem die Wertgrenze für die so genannten Kleinsendungen (Artikel 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 - ZollbefreiungsVO) von derzeit 22 Euro auf 150 Euro angehoben.



Die o.a. Verordnung und die damit erhöhte Wertgrenze gilt ab dem 01. Dezember 2008.



Ab Dezember kann man dann endlich ohne Angst vor Zoll aus USA bis 150€ einkaufen.

Das wären derzeit ca.230$ ist doch was <img src='http://www.h0slot.de/public/style_emoticons/<#EMO_DIR#>/rolleyes.gif' class='bbc_emoticon' alt='Rolleyes' /> <img src='http://www.h0slot.de/public/style_emoticons/<#EMO_DIR#>/rolleyes.gif' class='bbc_emoticon' alt='Rolleyes' />



Schöne Grüße

Lothar
Geht nicht, gibts, nicht

Schöne Grüße
Lothar
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#12
So da werde ich meinen Senf auch noch dazu geben <img src='http://www.h0slot.de/public/style_emoticons/<#EMO_DIR#>/biggrin.png' class='bbc_emoticon' alt='Big Grin' />



Ich habe in letzter Zeit sehr viel in Amerika bestellt, sowohl in der Bucht wie auch Händlern. Bis jetzt musste ich einmal Zoll zahlen, die Lieferung hatte einen Wert von rund 250.- USD. Die Gebühren von rund 9.- Euro wurden direkt vom Postboten eingezogen. Die anderen Lieferungen im Wert zwischen 50.- und 200.- USD wurden ohne zusätzliche Abgaben von der Post zugestellt. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass US Buchtverkäufer die International versenden auf den Zollpapieren immer " used Toycars" deklarieren und die Händler erfahrungsgemäss nie den effektiven Warenwert angeben, sondern immer etwa 1/3 unter dem Wert liegen. Ich habe im Forum von Deutschen H0 Kollegen gelesen, dass sie Sendungen irgendwo abholen müssen und zum Teil heftige Gebühren zahlen mussten, dies ist in Österreich deffinitiv nicht der Fall. Wie schon erwähnt, wenn Gebühren anfallen werden die direkt von der Post kassiert.

Fazit meinerseits: Da ich das Material in den Staaten um 1/3 günstiger kriege alls in Europa werde ich auch weiterhin in Übersee bestellen.



Aufgepasst!!!! Ich Wohne in Österreich, ich habe keinen Dunst wie das in Deutschland oder der Schweiz läuft!!!



Gruss aus Wien



Dany
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#13
In der Schweiz läuft es meinen Erfahrungen nach ähnlich wie bei Dir, druelli.



Zoll habe ich noch gar nie zahlen müssen, dafür wird ab einem bestimmten Betrag die Einfuhrsteuer (MWST) erhoben. Jetzt schocken wir unsere germanischen Freunde wieder mal mit unseren 7.6 %.... <img src='http://www.h0slot.de/public/style_emoticons/<#EMO_DIR#>/tongue.png' class='bbc_emoticon' alt='Tongue' /> - In diesem Fall erhalte ich eine Abholungseinladung von der Post und kann das Paket dort abholen und die Mehrwertsteuer bezahlen. Sonst bringts der freundliche Postbote an die Haustür inklusive Leckerli für Hund Layka. Ich hatte noch nie irgendwelche Probleme.



Falls Marcel (h0pi) das liest könnte er evtl. noch seine Erfahrungen ergänzen, er hat zweimal Tomy-AFX-Bahnpackungen aus USA bestellt.



EDIT- Ergänzung

Es sind aber bereits ein paarmal die Pakete vom Zoll geöffnet, kontrolliert und dann mit einem kleinen grünen Aufkleber "Abgabefrei" versehen worden. Auch hier keine Probleme, die Pakete wurden vom Zoll fachgerecht wieder verschlossen und verklebt.





Gruss

Stephan
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#14
Deutschland ist eben ein Steuerparadies...



Bei Sendungen aus der neuen Welt darf man diese u.U. im Beisein netter Zollbeamten öffnen. Da kann sich die Freude sogar doppelt einstellen (ganz mal abgesehen von einer Begrüßungssteuer von 19% zzgl. EU Abgaben). Da wurde mir auf dem Zollamt schon bestätigt, dass man sich freue mich nun zu den "Kunden" zu zählen.



Wir bezahlen damit immerhin eine effiziente Wirtschaftspolitik <img src='http://www.h0slot.de/public/style_emoticons/<#EMO_DIR#>/sleep.png' class='bbc_emoticon' alt='-_-' />
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#15
Hallo Männer,





es gibt da anscheinend neue Freigrenzen. <img src='http://www.h0slot.de/public/style_emoticons/<#EMO_DIR#>/tongue.png' class='bbc_emoticon' alt='Tongue' />



Näheres hier: [url="http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html"]http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_re...land/index.html[/url]



Sage nur Einkaufsparadies USA wird interessanter. <img src='http://www.h0slot.de/public/style_emoticons/<#EMO_DIR#>/cool.png' class='bbc_emoticon' alt='B)' />



Wenngleich ich lieber bei den heimischen Händlern ordere auch wenn es etwas teurer ist und die liefern, warte seit 1 guten Woche auf eine aus NRW. Gut ist nicht die Riesenorder lauter Kleinkram Pins, etc. und 2 Wochen werden ja als Lieferzeit angegeben.





Grüße



Fritz

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