11-10-2006, 15:41
Zu Ähnlichkeiten von Bildmarken verweise ich auf folgendes BGH-Urteil:
[url="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2004-2-19&nr=29339&pos=13&anz=20"]HIER IST DAS URTEIL[/url]
Es wird der Firma Ferrari völlig egal sein, ob jemand für seine private Rennbahn im Keller sich Banden mit einem springenden Pferdchen bastelt. Es dient ja nicht der Gewinnerzielung. Verkloppt er dagegen die Banden in Ebay, ist das wieder eine andere Sache. Und das gilt auch für Deine Fun-Logos, das BGH-Urteil trifft die Sache ziemlich genau.
Ciao
Daniel
[url="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2004-2-19&nr=29339&pos=13&anz=20"]HIER IST DAS URTEIL[/url]
Es wird der Firma Ferrari völlig egal sein, ob jemand für seine private Rennbahn im Keller sich Banden mit einem springenden Pferdchen bastelt. Es dient ja nicht der Gewinnerzielung. Verkloppt er dagegen die Banden in Ebay, ist das wieder eine andere Sache. Und das gilt auch für Deine Fun-Logos, das BGH-Urteil trifft die Sache ziemlich genau.
Ciao
Daniel