11-04-2008, 13:23
Hallo Männer,
es scheint sich hier gesetzgeberisch was zu ändern.
Heute in der SZ entdeckt:
Zitat:
Bei nichtkommerziellen, einfachen Verstößen gegen Urheberrechte werden die Abmahngebühren auf 100 Euro begrenzt. Damit ist es nicht mehr möglich, dass beispielsweise ein Schüler für das illegale Herunterladen eines Musikstücks eine Anwaltsrechnung von 1000 Euro oder mehr bekommt.
........
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 23. Mai mit der Vorlage befassen. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung der Länderkammer.
Ende
Dies zur Info. Andy hättest noch ein Jahr mit Deinem RWE warten sollen. <img src='http://www.h0slot.de/public/style_emoticons/<#EMO_DIR#>/wink.png' class='bbc_emoticon' alt='' />
Grüße
Fritz
es scheint sich hier gesetzgeberisch was zu ändern.
Heute in der SZ entdeckt:
Zitat:
Bei nichtkommerziellen, einfachen Verstößen gegen Urheberrechte werden die Abmahngebühren auf 100 Euro begrenzt. Damit ist es nicht mehr möglich, dass beispielsweise ein Schüler für das illegale Herunterladen eines Musikstücks eine Anwaltsrechnung von 1000 Euro oder mehr bekommt.
........
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 23. Mai mit der Vorlage befassen. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung der Länderkammer.
Ende
Dies zur Info. Andy hättest noch ein Jahr mit Deinem RWE warten sollen. <img src='http://www.h0slot.de/public/style_emoticons/<#EMO_DIR#>/wink.png' class='bbc_emoticon' alt='' />
Grüße
Fritz